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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Ta 282/07

Datum:
11.12.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ta 282/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:1211.5TA282.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 3663/07
Schlagworte:
Kündigungsschutzklage - Aussetzung - vorgreiflicher Rechtsstreit
Normen:
§ 148 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Klagt ein Arbeitnehmer auf Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis nach § 613 a BGB auf eine andere Arbeitgeberin übergegangen ist, und kündigt während dieses Rechtsstreits die bisherige Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis, so kann es ermessensfehlerhaft sein, wenn das Gericht den Kündigungsrechtsstreit bis zum rechtskräftigen Abschluss des Feststellungsprozesses aussetzt.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Beklagten zu 1) wird der Aussetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 17. Juli 2007 – 2 Ca 3663/07 – aufgehoben.

 
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