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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 86/07

Datum:
24.04.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 86/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0424.4TA86.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 22 Ga 16/07
Schlagworte:
Streitwert: Freischicht an einem bestimmten Tag
Normen:
§ 23 Abs. 3 RVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der Streitwert einer einstweiligen Verfügung auf Bewilligung einer Freischicht an einem bestimmten Tag ist nicht anhand des Entgelts für diesen Tag zu bemessen. Es handelt sich i. d. R. um eine nicht-vermögensrechtliche Streitigkeit. Daher ist das Interesse des Antragstellers an der Freistellung zu bewerten (hier: Schreiben einer Semesterklausur im Fernstudium bewertet mit 2.000,00 €).

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren auf 2.000,00 € festgesetzt.

 
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