Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 4 TaBV 23/07

Datum:
27.07.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 TaBV 23/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0727.4TABV23.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 1 BV 38/07
Schlagworte:
Höchstgrenze des Ordnungsgelds bei betriebsverfassungsrechtlichem Unterlassungstitel
Normen:
§ 23 BetrVG, § 85 ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Das Ordnungsgeld ist auch bei einer Zwangsvollstreckung eines Unterlassungstitels aufgrund eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs des Betriebsrats analog § 23 Abs. 3 S. 5 BetrVG auf 10.000,00 € begrenzt.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 01.03.2007 – 1 BV 38/07 – teilweise, nämlich hinsichtlich des Tenors zu 2. abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die zu 1. ausgesprochene Unterlassungspflicht ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000,00 € angedroht.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank