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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 847/07

Datum:
12.10.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 847/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:1012.4SA847.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 15 Ca 7783/06
Schlagworte:
Witwenrente, Auslegung einer Vereinbarung ohne Spätehenklausel
Normen:
§§ 133, 157, 313 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die 1979 von einem damals 62jährigen Betriebspensionär in einem gerichtlichen Vergleich getroffene Versorgungsvereinbarung "Im Falle des Todes des Klägers erhält dessen ihn überlebende Ehefrau eine lebenslängliche Rente in Höhe von 60 % der Mannesrente" ist dahingehend auszulegen, dass auch eine nach Tod der ersten Ehefrau im Jahre 1986 im Jahre 1995 geheiratete 30 Jahre jüngere Ehefrau die Witwenrente erhält, wenn der ehemalige Arbeitnehmer verstirbt.

 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.04.2007 – 15 Ca 7783/06 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass von dem Verurteilungsbetrag zusätzlich folgende Zahlungen in Abzug gebracht werden: am 30.03.2007, 30.04.2007, 31.05.2007, 29.06.2007 jeweils gezahlte 147,25 € brutto.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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