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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 359/07

Datum:
17.08.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 359/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0817.4SA359.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 11 Ca 3197/06
Schlagworte:
Verwerfung einer unzulässigen Berufung bei Säumnis in der mündlichen Verhandlung
Normen:
§§ 64 Abs. 6 ArbGG, 522 Abs. 1 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein Urteil, durch das bei Säumnis des Berufungsführers in der mündlichen Verhandlung die Berufung als unzulässig verworfen wird, ergeht als unechtes Versäumnisurteil, gegen das ein Einspruch nicht zulässig ist.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.01.2007 – 11 Ca 3197/06 – wird als unzulässig verworfen.

2. Die Berufung des Klägers gegen dieses Urteil des Arbeitsgerichts wird zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 18% und die Beklagte 82 % zu tragen.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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