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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 1309/06

Datum:
02.03.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 1309/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0302.4SA1309.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 6 Ca 2951/06
Schlagworte:
Abrechnungsanspruch
Normen:
§ 108 GewO, § 242 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Anspruch auf eine erneute Abrechnung, weil der Arbeitgeber bei einer Abrechnung über eine erfolgte Zahlung den Freibetrag für eine Abfindung nicht berücksichtigt hat.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 30.08.2006 – 6 Ca 2951/06 – teilweise abgeändert:

Die Klage wird, soweit im arbeitsgerichtlichen Tenor zu 1. und 3. über sie entschieden wurde, abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Von den erstinstanzlichen Kosten haben der Kläger 80 % und die Beklagte 20 % zu tragen. Die zweitinstanzlichen Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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