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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Ta 305/07

Datum:
28.12.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ta 305/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:1228.3TA305.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 6 Ca 1087/07
Schlagworte:
nachträgliche Zulassung, Erkrankung
Normen:
§ 5 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Allein das Vorliegen einer psychischen Erkrankung rechtfertigt nicht die Annahme, dass ein Arbeitnehmer ohne das Hinzutreten weiterer Umstände an der Erhebung einer Kündigungsschutzklage gehindert gewesen wäre. Der Kläger muss vielmehr glaubhaft machen, während welcher Zeit und im welchem Umfang eine erhebliche Einschränkung des Urteilsvermögens bestanden hat.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.08.2007 – 6 Ca 1087/07 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 6.324,00 €.

 
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