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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 469/07

Datum:
13.06.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Sa 469/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0613.3SA469.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 8459/06
Schlagworte:
Eigenkündigung; Auslegung; Rente
Normen:
§§ 133, 157 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Erklärung eines Arbeitnehmers, wegen der im nächsten Monat bevorstehenden Vollendung seines 65. Lebensjahres habe er einen Antrag auf Rente zum darauf folgenden Monatsersten gestellt und er wolle nunmehr seinen Resturlaub nehmen und am nächsten Monatsersten in Rente gehen, stellt im vorliegenden Fall eine Eigenkündigung dar.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.03.2007 – 2 Ca 8459/06 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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