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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 832/07

Datum:
17.09.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 832/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0917.2SA832.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 4619/06
Schlagworte:
Urlaubsabgeltung, Dauererkrankung
Normen:
§ 7 Abs. 4 BUrlG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Bleibt ein Arbeitnehmer über das Ende des Urlaubsjahres und des Übertragungszeitraums hinaus arbeitsunfähig, ist Urlaubsabgeltung auch nicht für den Teil des Urlaubsjahres geschuldet, in dem Arbeitnehmer Arbeit geleistet hat.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.01.2007 – 3 Ca 4619/06 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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