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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 729/07

Datum:
17.09.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 729/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0917.2SA729.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 5757/06
Schlagworte:
Gemeinschaftsbetrieb Beherrschung, Sozialauswahl Alter Absicherung
Normen:
§ 1 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Scheidet ein Unternehmen aus einem mit seinen Tochtergesellschaften gebildeten Gemeinschaftsbetrieb dadurch aus, dass es mit Ausnahme der Behrrschung der Tochterunternehmen keine unternehmerische Tätigkeit mehr verfolgt, ist die Kündigung aller Arbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag mit der Muttergesellschaft geschlossen haben, ohne Sozialauswahl mit den Arbeitnehmern der Tochterunternehmen zulässig.

Im Rahmen der Sozialauswahl kann hohes Lebensalter auch zu Lasten des Gekündigten berücksichtigt werden, wenn sich hieraus eine bessere soziale Sicherung (längeres Arbeitslosengeld, baldiger Rentenbezug) ergibt.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.01.2007

– 17 Ca 5757/06 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

 
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