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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 432/07

Datum:
25.07.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Sa 432/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0725.2SA432.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 5 Ca 1369/06
Schlagworte:
Gehörsrüge, PKH
Normen:
§ 78 a ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Gibt eine Partei beim PKH-Antrag zur Durchführung der Berufung nicht hinreichend deutlich an, dass sie eine Begründung des PKH-Antrags noch nachreichen will und ist der Schriftverkehr so auszulegen, dass eine Berufungsbegründung erst nach erfolgter PKH-Gewährung gefertigt werden soll, stellt es keine Gehörsverletzung dar, wenn das Berufungsgericht nach Eingang der Akten erster Instanz und vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist über den PKH-Antrag nach Aktenlage entscheidet.

 
Tenor:

Die Gehörsrüge des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Berufungsverfahrens gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.03.2007 – 5 Ca 1369/06 – wird zurückgewiesen.

 
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