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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 357/07

Datum:
30.07.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 357/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0730.2SA357.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 3457/06
Schlagworte:
Gemeinsamer Betrieb; Konzernzusammenarbeit
Normen:
§§ 23, 1 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Werden in einem Konzern Personalverwaltung und Lohnbuchhaltung zentral von der Muttergesellschaft erledigt, so gehören die hiermit beschäftigten Mitarbeiter ohne weitere Darlegungen nicht zum weit entfernten, ausschließlich mit Brandschutz für einen Dritten beschäftigten Betrieb eines Tochterunternehmens.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.01.2007 – Az.: 8 Ca 3457/06 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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