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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 1404/06

Datum:
23.04.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 1404/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0423.2SA1404.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 (12) Ca 9673/05
Schlagworte:
Verspätetes Vorbringen; Zurückweisung
Normen:
§ 46 Abs. 2 ArbGG, §§ 340, 296 ZPO, § 67 ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Wird nach Versäumnisurteil und mehrere Wochen nach dem unbegründeten Einspruch erstmals in der Kammerverhandlung Tatsachenvortrag zur Anwendbarkeit eines Tarifvertrages geleistet, so führt es zu einer Verzögerung des Rechtsstreits, wenn die gegnerische Partei nicht persönlich anwesend ist und deshalb der für sie anwesende Anwalt keines Aussage zu diesem Vortrag machen kann. Er ist nicht verpflichtet, die neuen Behauptungen ohne Rücksprache mit der Partei ins Blaue hinein zu bestreiten. Die Gewährung rechtlichen Gehörs setzt eine angemessene Erklärungsmöglichkeit voraus. Führt diese zur Verzögerung der Entscheidungsreife, kann zurückgewiesen werden.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.09.2006

– Az.: 10 (12) Ca 9673/05 – wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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