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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 1069/07

Datum:
10.12.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 1069/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:1210.2SA1069.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 3754/07
Schlagworte:
Arbeitnehmerähnliche Person, Fristberechnung, Rundfunkfreiheit
Normen:
TV arbeitnehmerähnliche Personen Deutschlandfunk
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Eine zehnjährige ununterbrochene Beschäftigung i. S. des TV für arbeitnehmerähnliche Personen setzt voraus, dass bei Zugang der Beendigungsmitteilung bereits 10 Kalenderjahre mit Urlaubsanspruch abgelaufen sind. Ein für das nächste Jahr beantragter Urlaub führt nicht dazu, dass dieses nach Zugang der Beendigungsmitteilung liegende Jahr mitzuzählen wäre.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.07.2007

– Az.: 8 Ca 3754/07 wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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