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Landesarbeitsgericht Köln, 14 Ta 134/07

Datum:
21.06.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 Ta 134/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0621.14TA134.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 2 Ca 5936/04
Schlagworte:
Anwaltsgebühren bei Widerruf einer Aufhebungsvereinbarung
Normen:
Gebührentatbestand Nr. 2300 - 2303 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die anwaltliche Beratung zur Ausübung des Widerrufs einer Aufhebungsvereinbarung und die anschließende hierauf gestützte Klage auf Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses sind gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 13.04.2007 wird zurückgewiesen.

 
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