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Landesarbeitsgericht Köln, 14 Sa 1391/06

Datum:
11.06.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 Sa 1391/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0611.14SA1391.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 5 Ca 5867/06
Schlagworte:
Negative Prognose bei krankheitsbedingter Kündigung
Normen:
§ 1 Abs. 2 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Liegen im Zeitpunkt des Ausspruchs einer Kündigung wegen langdauernder psychischer Erkrankung Umstände dafür vor, dass eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zumindest als möglich erscheint, ist eine sichere negative Prognose nicht gegeben.

2. Solche Umstände können sich auch daraus ergeben, dass ein vom Arbeitgeber eingeschalteter medizinischer Gutachter empfiehlt, zur Klärung der zukünftigen Arbeitsfähigkeit eine praktische Arbeitsbelastungserprobung durchzuführen.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.01.2007 – 5 Ca 5867/06 – abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 29.06.2006 nicht aufgelöst wurde.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision wird zugelassen.

 
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