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Landesarbeitsgericht Köln, 14 Sa 1268/06

Datum:
12.03.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 Sa 1268/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0312.14SA1268.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 3650/06
Schlagworte:
Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages ohne Hinweis auf Stellvertretung
Normen:
§ 164 Abs. 2 BGB; § 2 Abs. 1 Nr.1 NachwG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Wird ein Arbeitsvertrag auf Arbeitgeberseite ohne den Zusatz i. V. oder einen sonstigen Hinweis auf eine Stellvertretung unterzeichnet und enthält der Arbeitsvertrag auch keine sonstige Angabe dahingehend, dass ein anderer der Arbeitgeber sein soll, bleibt es wegen § 164 Abs. 2 BGB und § 2 Abs. 1 Nr. 1 NachwG bei der Arbeitgeberstellung desjenigen, der unterzeichnet hat.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31.08.2006 – 1 Ca 3650/06 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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