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Landesarbeitsgericht Köln, 14 Sa 1148/07

Datum:
10.12.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 Sa 1148/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:1210.14SA1148.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 7 Ca 4064/06
Schlagworte:
Anrechnung von Zwischenverdienst
Normen:
§ 615 Satz 2 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer muss sich im Annahmeverzugszeitraum nur solchen Zwischenverdienst anrechnen lassen, der kausal durch das Freiwerden der Arbeitskraft ermöglicht wurde (im Anschluss an BAG, Urteil vom 06.09.1990 - 2 AZR 165/90).

2. Eine Anrechnung scheidet daher regelmäßig aus, wenn hinsichtlich Teilzeittätigkeit und Zwischenverdiensttätigkeit keine Kollision der Arbeitszeiten besteht.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.05.2007– 7 Ca 4064/06 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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