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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 1277/06

Datum:
20.04.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 1277/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0420.11SA1277.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 4 Ca 790/06
Schlagworte:
Erstattung von Detektivkosten
Normen:
§§ 249, 280 Abs. 1 S. 1 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detek-tivs notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeit-nehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragsverletzung über-führt wird.

2. An der Erforderlichkeit der Beauftragung eines Detektivs durch den Arbeitgeber fehlt es, wenn der Arbeitgeber sein Ziel, etwaige unerlaubte Konkurrenztätigkeiten des Arbeitnehmers zu seinem Nachteil künftig zu unterbinden, seinen eigenen Angaben zufolge bereits durch eine bloße Ansprache des Arbeitnehmers hinsichtlich der Ver-wendung von bei ihm bezogenen Ersatzteilen erreicht hätte.

3. Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der von der Rechtsprechung ent-wickelten Grundsätze zum Ersatz von Detektivkosten ist der Arbeitnehmer nicht zur Erstattung derjenigen Detektivkosten verpflichtet, die dem Arbeitgeber dadurch ent-stehen, dass sich die Tätigkeit des Detektivs nicht nur auf die bloße Überwachung des Arbeitnehmers oder die Durchführung von sog. Testkäufen und Ehrlichkeitskontrollen beschränkt, sondern der Arbeitnehmer vom Detektiv – im Einvernehmen mit dem Ar-beitgeber – zu einer Vertragspflichtverletzung (hier: der Vornahme von unzulässigen Wettbewerbshandlungen zum Nachteil des Arbeitgebers) provoziert werden soll, um dadurch erst einen etwaigen Grund für eine Kündigung herbeizuführen und nachwei-sen zu können.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.09.2006 – 4 Ca 790/06 – wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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