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Landesarbeitsgericht Köln, 10 Sa 567/06

Datum:
31.05.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 Sa 567/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0531.10SA567.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 1 Ca 945/05
Schlagworte:
Tantieme; Bezugnahme auf Tarifvertrag; Nachbindung; Nachwirkung; andere Abmachung i. S. d. § 4 TVG
Normen:
§§ 133, 157, 162, 315 BGB, §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 5 TVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Der Anspruch auf vereinbarte Tantieme besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber trotz Vorliegens ihrer Voraussetzungen ihre Festlegung unterlässt.

2. Zur Frage der Anwendung eines bei Vertragsschluss in Bezug genommenen damals einschlägigen Tarifvertrages, wenn später sowohl der Betrieb als auch der zum leitenden Angestellten aufgerückte Arbeitnehmer aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrages herausgefallen sind.

3. „Andere Abmachung“ i. S. d. § 4 TVG.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten das am 15.12.2005 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn – 1 Ca 945/05 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.609,78 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 18.406,52 € seit dem 18.11.2004 und aus 9.203,26 € seit dem 01.07.2005 zu zahlen.

Der weitergehende Zinsanspruch wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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