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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 139/06

Datum:
13.04.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ta 139/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0413.9TA139.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 14 (2) Ca 5555/05
Schlagworte:
Streitwert - vorsorgliche ordentliche Kündigung
Normen:
§ 42 Abs. 4 GKG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Wird neben einer außerordentlichen eine zugleich vorsorglich erklärte ordentliche Kündigung, die auf demselben Lebenssachverhalt beruht, im Kündigungsschutzprozess angegriffen, so kommt der ordentlichen Kündigung bei der Streitwertbemessung keine eigenständig zu bewertende Bedeutung zu.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 14. Februar 2006 – 14 (2) Ca 5555/05 – wird zurückgewiesen.

 
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