Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 999/06

Datum:
06.12.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 999/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:1206.7SA999.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 2 Ca 188/06
Schlagworte:
Jahressonderzahlung; Tarifbindung, Gewerkschaftsbeitritt
Normen:
§§ 3 TVG; 18 BRTV für Apothekenmitarbeiter
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Tarifvertraglich begründete Ansprüche werden nur dann von der Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien erfasst, wenn diese Tarifbindung im Zeitpunkt des Entstehens der Ansprüche bereits vorliegt.

2. Der Anspruch auf die Sonderzahlung nach § 18 BRTV Apothekenmitarbeiter entsteht nicht erst im Zeitpunkt seiner Fälligkeit, sondern sukzessive in Höhe von jeweils 1/12 für jeden vollen Kalendermonat, für den er geleistet wird.

3. Eine Apothekenmitarbeiterin, die erst drei Wochen vor dem Ende ihres Arbeitsvertrages der Gewerkschaft beitritt, kann dadurch auch keinen anteiligen Anspruch auf die Sonderzahlung nach § 18 BRTV mehr erwerben.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen in Sachen 2 Ca 188/06 vom 16.06.2006 abgeändert:

Der Klageantrag zu 1. wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz haben die Klägerin zu 19/20, der Beklagte zu 1/20 zu tragen.

Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank