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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 1646/05

Datum:
29.11.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 1646/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:1129.7SA1646.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 1 Ca 1070/05
Schlagworte:
Annahmeverzug; Arbeitsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast
Normen:
§ 615 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Kann der Arbeitnehmer, der nach einer 2,5-jährigen ununterbrochenen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit seine Arbeitskraft wieder anbietet, auf eine ärztliche Bescheinigung verweisen, die ihm attestiert, aktuell wieder arbeitsfähig zu sein, so ist das durch die vorangegangene extrem langwierige Arbeitsunfähigkeitsperiode begründete Indiz für eine fortdauernde gesundheitlich bedingte Arbeitsunfähigkeit ausreichend erschüttert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das die wiedererlangte Arbeitsfähigkeit bestätigende ärztliche Attest erkennen lässt, dass sich der ausstellende Arzt mit der Art der zuvor gegebenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen tatsächlich befasst hat.

2. Nimmt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Arbeitsangebot nicht an, so gerät er in Annahmeverzug, es sei denn, er kann darlegen und nachweisen, dass der Arbeitnehmer entgegen dem von ihm vorgelegten Attest weiter arbeitsunfähig ist.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 27.10.2005 in Sachen 1 Ca 1070/05 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des für erledigt erklärten Teils werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen

 
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