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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 1506/05

Datum:
28.06.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 1506/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0628.7SA1506.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 7 (21) Ca 4734/04
Schlagworte:
Arbeitszeit; Nachtarbeit; Schichtdienst; Weisungsrecht; leidensgerechter Arbeitsplatz; billiges Ermessen
Normen:
§§ 315 BGB, 106 GewO, 81 SGB IX
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die Verpflichtung des Arbeitgebers, sein Weisungsrecht hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit nach billigem Ermessen auszuüben, kann es erfordern, eine im Schichtdienst tätige Fahrdienstleiterin eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens von Nachtarbeit zu befreien, wenn dies aus objektiver medizinischer Sicht aufgrund ihres stark angeschlagenen Gesundheitszustands wünschenswert erscheint.

2. Dies gilt umso mehr, wenn die Schichtdienstgestaltung des Arbeitgebers nicht dem aktuellen Standard arbeitsmedizinischer Erkenntnisse entspricht.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.08.2005 in Sachen 7 (21) Ca 4724/04 teilweise abgeändert:

Auf den Hilfsantrag zu 4) hin wird die Beklagte verpflichtet, die Klägerin bis auf weiteres nur mit Arbeiten im Zeitraum von 6 Uhr morgens bis 23 Uhr abends zu beschäftigen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 2/5 und der Beklagten zu 3/5 auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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