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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Ta 63/06

Datum:
13.03.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 Ta 63/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0313.6TA63.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 19 Ca 11104/05
Schlagworte:
Rechtsweg; betriebliche Altersversorgung; Geschäftsführer
Normen:
§§ 2, 5 ArbGG, 17 BetrAVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Für Betriebsrentenansprüche, die aus einer Versorgungszusage gegenüber einem Geschäftsführer einer GmbH resultieren, sind die ordentlichen Gerichte zuständig, auch wenn der Anspruchsteller vorher oder nachher noch als Arbeitnehmer tätig gewesen ist.

 
Tenor:

1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Verweisungsbeschluss des Arbeitsgericht Köln vom 12.01.2006 - 19 Ca 11104/05 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3. Der Beschwerdewert wird auf 46.805,04 € festgesetzt.

 
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