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Landesarbeitsgericht Köln, 6 TaBV 55/05

Datum:
19.01.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 TaBV 55/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0119.6TABV55.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 19 BV 248/04
Schlagworte:
Betriebsrat; Sachmittel; Internetanschluss
Normen:
§ 40 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die allgemeine Üblichkeit der Nutzung des Internets begründet nicht ohne weiteres auch die Erforderlichkeit, dieses technische Hilfsmittel zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats einzusetzen (hier abgestufter Zugang zunächst für Gesamtbetriebsrat, aber noch nicht für örtlichen Betriebsrat).

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 11.08.2005 verkündete Beschluss des Arbeitsgerichts Köln – 19 BV 248/04 – abgeändert:

1. Der Antrag wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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