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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 1287/05

Datum:
02.02.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 1287/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0202.6SA1287.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 4 (17) Ca 5937/04
Schlagworte:
Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punkteschema, Altersstruktur
Normen:
§ 1 Abs. 3 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Will der Arbeitgeber durch eine altersgruppenbezogene Sozialauswahl nach Maßgabe es § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG nur die bisherige Altersstruktur des Betriebs erhalten, so ist das berechtigte betriebliche Interesse regelmäßig ohne weiteres zu bejahen.

2. Es lässt sich mit § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG nicht vereinbaren, die „Rentennähe“ zu Lasten des Arbeitnehmers in die Sozialauswahl einzubeziehen. Die Vergabe von Sozialpunkten auch für das Lebensalter über 55 begründet jedenfalls keinen Auswahlfehler.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04.05.2005 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln 4 (17) Ca 5937/04 – abgeändert:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Die Revision wird zugelassen.

 
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