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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 973/06

Datum:
30.11.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 973/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:1130.5SA973.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 2 Ca 1669/06
Schlagworte:
Besitzstandszulage
Normen:
§ 11 TVÜ-VKA
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-VKA steht einem Arbeitnehmer nicht zu, wenn ihm im September 2005 wegen seiner Inanspruchnahme von Elternzeit kinderbezogene Anteile des Ortszuschlags tatsächlich nicht gewährt wurden.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 09.08.2006 – 2 Ca

1669/06 – abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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