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Landesarbeitsgericht Köln, 4 (10) Ta 118/05

Datum:
02.02.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 (10) Ta 118/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0202.4.10TA118.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 3914/04
Schlagworte:
Erfolgsaussicht; PKH-Antrag
Normen:
§ 114 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Es ist grundsätzlich rechtswidrig, einen PKH-Antrag mit der bloßen Verweisung auf ein inzwischen ergangenes klageabweisendes Urteil zurückzuweisen.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der PKH – Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.01.2005 – 6 Ca 3914/04 abgeändert:

Dem Kläger wird für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe in vollem Umfang mit Wirkung vom 15.04.2004 bewilligt und ihm Rechtsanwalt Dzur Wahrnehmung der Rechte in diesem Rechtszug beigeordnet.

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kläger aus seinem Vermögen monatliche Teilbeträge von 135,00 € ab dem 01.04.2006 zu zahlen hat.

 
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