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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 376/06

Datum:
11.12.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 376/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:1211.4TA376.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 22 Ca 1275/06
Schlagworte:
Gebühr für Vergleichsmehrwert
Normen:
Nrn. 1000, 1003 VV RVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG für Mehrwert eines Vergleichs (Anschluss an LAG Köln, 27.07.2006 - 7 Ta 419/05).

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.08.2006 – 22 Ca 1275/06 – aufgehoben.

Das Kostenfestsetzungsverfahren wird an das Arbeitsgericht mit der Maßgabe zurückverwiesen, dass bei der Festsetzung eine 1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG gemäß dem für den Mehrwert des Vergleichs festgesetzten Streitwert von 2.350,00 € unter Berücksichtigung von § 15 Abs. 3 RVG anzusetzen ist.

 
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