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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Ta 448/06

Datum:
29.12.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ta 448/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:1229.3TA448.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 9 Ca 4066/06
Schlagworte:
PKH; Erfolgsaussicht; Insolvenztabelle; titulierte Forderung
Normen:
§§ 114, 850 f Abs. 2 ZPO, 179 Abs. 2 InsO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Der Insolvenzgläubiger braucht bei einer titulierten Forderung nicht darauf zu warten, dass der bestreitende Insolvenzverwalter seinen Widerspruch gerichtlich verfolgt, sondern hat ein eigenes rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung seines Gläubigerrechts.

2. Die pauschale Bezugnahme auf anderweitigen Akteninhalt ersetzt keinen Sachvortrag.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 02.10.2006 teilweise abgeändert und dem Kläger Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Fiesel für den Hauptantrag ratenfrei bewilligt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

 
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