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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Ta 23/06

Datum:
01.03.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ta 23/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0301.3TA23.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 9617/05
Schlagworte:
nachträgliche Zulassung, Krankenhausaufenthalt
Normen:
§ 5 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Allein das Vorliegen eines Krankenhausaufenthalts rechtfertigt noch keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Arbeitnehmer durch seine Krankheit objektiv daran gehindert war, eine Klage zu formulieren oder seine Rechte auf andere Weise wahrzunehmen.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 15.12.2005

– 8 Ca 9617/05 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
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