Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 3 Ta 196/06

Datum:
23.06.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ta 196/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0623.3TA196.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 22 Ca 10127/05
Schlagworte:
Streitwert, Trinkgelder, Beschwer, Verschlechterungsverbot
Normen:
§§ 23, 33 RVG, § 42 Abs. 4 GKG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Trinkgelder (eines Kellners) sind bei der Streitwertbemessung nicht zu berücksichtigen.

2. Im Streitwertbeschwerdeverfahren gilt das Verschlechterungsverbot.

3. Die vom Prozessbevollmächtigten „namens und im Auftrag der Partei“ mit dem Ziel einer Streitwerterhöhung eingelegte Beschwerde ist wegen fehlender Beschwer unzulässig.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Beklagten und die Beschwerde des Klägervertreters gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 22.03.2006 – 22 Ca 10127/05 – werden kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank