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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 225/06

Datum:
31.05.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Sa 225/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0531.3SA225.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 4 Ca 2364/05
Schlagworte:
Vordienstzeit, Anrechnung, Orchester, Praktikum, unbillige Härte, unmittelbar anschließendes Arbeitsverhältnis
Normen:
§ 20 Tarifvertrag für Kulturorchester (TVK)
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1) Löst ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis mit seinem bisherigen Arbeitgeber auf und kommt er damit ganz wesentlich den Interessen des neuen Arbeitgebers an einer alsbaldigen Tätigkeitsaufnahme entgegen, so stellt die Nichtanrechnung der früheren Dienstzeiten eine unbillige Härte i. S. d. § 20 Abs. 4 TVK dar.

2) Eine Unterbrechung, die die Dauer der normalen Theater- und Konzertferien nicht überschreitet, hindert grundsätzlich nach § 20 Abs. 4 TVK eine Anrechnung von Vordienstzeiten nicht.

3) Zur Abgrenzung von Praktikum und Arbeitsverhältnis.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.12.2005 – 4 Ca 2364/05 – wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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