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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 1272/05

Datum:
08.02.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Sa 1272/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0208.3SA1272.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 5 Ca 12556/04
Schlagworte:
verhaltensbedingte Kündigung, Arbeitsverweigerung, Interessenabwägung, Kinderpflegerin
Normen:
§ 626 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Lehnt eine als sog. Zweitkraft in einem Kindergarten tätige Kinderpflegerin Anweisungen sowohl ihrer Gruppenleiterin als auch der Kindergartenleiterin mit der Begründung ab, diese entsprächen nicht ihrem persönlichen pädagogischen Konzept, so stellt dieses Verhalten bei Vorliegen einer einschlägigen Abmahnung eine zur Kündigung berechtigende Arbeitsverweigerung dar.

 
Tenor:

1. Die Berufungen beider Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.07.2005 – 5 Ca 12556/04 – werden zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung haben die Klägerin zu ¾ und die Beklagte zu ¼ zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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