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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 1182/05

Datum:
18.01.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Sa 1182/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0118.3SA1182.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 7 Ca 4341/04
Schlagworte:
Annahmeverzug, Zwischenverdienst, Anrechnung, Zeitungszusteller
Normen:
§ 615 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Anrechnungspflichtig nach § 615 S. 2 BGB ist nur derjenige Verdienst, für dessen Erzielung das Freiwerden der Arbeitskraft kausal war (hier: Student als Zeitungszusteller mit Teilzeittätigkeit an Universität an Nachmittagen).

 
Tenor:

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 13.07.2005 - 7 Ca 4341/04 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.386,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 448,91 € seit dem 01.02.2002, 01.03.2002, 01.04.2002, 01.05.2002, 01.06.2002, 01.07.2002, 01.08.2002, 01.09.2002, 01.10.2002, 01.11.2002, 01.12.2002 sowie 01.01.2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 27 % und die Beklagte zu 73 %, die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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