Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 807/06

Datum:
11.12.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 807/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:1211.2SA807.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 9 Ca 554/06
Schlagworte:
Interessenausgleich mit Namensliste; Insolvenz
Normen:
§ 125 InsO; § 1 KSchG; §§ 133, 157 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Eine Sozialauswahl über mehrere Filialen, die über die Bundesrepublik verteilt sind, kann dann nicht erfolgen, wenn der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag ausschließlich zur Arbeitsleistung in einer Filiale eingestellt wurde. Jedenfalls stellt die Beschränkung der Sozialauswahl auf die einzelnen mehr als 50 km auseinander liegenden Filialen keine grob fehlerhafte Bildung von Vergleichsgruppen i.S.d. § 125 InsO dar.

 
Tenor:

Auf die Berufung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.05.2006 – 9 Ca 554/06 – abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank