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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 511/06

Datum:
27.11.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 511/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:1127.2SA511.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 10511/05
Schlagworte:
Saisonarbeitsvertrag; Befristung
Normen:
§§ 14, 17 TzBfG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses, welches saisonal anfallende Tätigkeiten zum Inhalt hat, ist nicht deshalb unwirksam, weil nach einer Unterbrechung dieselben Tätigkeiten erneut anfallen. Die Erwartung, einen weiteren Saisonarbeitsvertrag zu erhalten, ist nicht mit der Entfristungsklage, sondern mit dem Antrag auf Wiedereinstellung zu verfolgen.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.03.2006 – Aktenzeichen 2 Ca 10511/05 – abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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