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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 1489/05

Datum:
03.04.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 1489/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0403.2SA1489.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 16 Ca 7656/05
Schlagworte:
Beweislast, Zustellung, öffentliche Urkunde, Zustellvermerk
Normen:
§ 418 Abs. 1
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der Zustellvermerk auf einem Versäumnisurteil ist eine öffentliche Urkunde. Ist der Akteninhalt nach Aktenordnung wegen Zeitablauf vernichtet, obliegt dem Einspruchführer, die Einhaltung der Einspruchsfrist und die Fehlerhaftigkeit des Zustellvermerks zu beweisen. Hierzu ist der Vollbeweis erforderlich.

 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.06.2005 – 16 Ca 7656/05 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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