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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 1271/05

Datum:
13.02.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 1271/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0213.2SA1271.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 11222/04
Schlagworte:
Aufhebungsvertrag, Alkoholiker, Fürsorgepflicht
Normen:
§§ 104, 105, 123, 306, 307 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers gegenüber einem alkoholkranken Arbeitnehmer geht nicht so weit, dass er ein vom Arbeitnehmer während eines Abmahngesprächs gemachtes Auflösungsangebot ablehnen müsste. Soweit einzelne Bedingungen des Aufhebungsvertrags im Zusammenhang mit der verbleibenden Abwicklung des Arbeitsverhältnisses missverständlich oder benachteiligt wären, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Hauptpflichten des Aufhebungsvertrages sondern nur zur Anwendung der gesetzlichen Regelungen für die Nebenpflichten.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.04.2005 – 3 Ca 11222/04 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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