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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 1206/05

Datum:
19.06.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 1206/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0619.2SA1206.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 3340/04
Schlagworte:
Nachgeschobene Verdachtskündigung
Normen:
§ 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Bei Bekanntwerden neuer Verdachtselemente ist es nach Anhörung der Personalvertretung auch zulässig, Kündigungsgründe in das Verfahren einzuführen, die eine Verdachtskündigung begründen. Dies gilt auch dann, wenn zunächst eine Tatkündigung ausgesprochen wurde. Eine zusätzliche Anhörung des Arbeitnehmers, der sich bereits im Ermittlungsverfahren eingelassen hat und der im Klageverfahren Stellung genommen hat, ist nicht erforderlich.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.03.2005 – 8 Ca 3340/04 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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