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Landesarbeitsgericht Köln, 14 (9) Sa 5/06

Datum:
03.04.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 (9) Sa 5/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0403.14.9SA5.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 4 Ca 1371/05
Schlagworte:
Zielvereinbarung
Normen:
§ 611 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass bei Zielerreichung eine Regeltantieme gezahlt wird.

2. Ist im Arbeitsvertrag festgelegt, dass 80 % der Regeltantieme als monatliche Vorauszahlung geleistet werden, so kann der Arbeitnehmer jedenfalls diesen Betrag verlangen, wenn der Arbeitgeber versäumt hat, mit dem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr die zu erreichenden Ziele festzulegen.

 
Tenor:

Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.09.2005

– 4 Ca 1371/05 – wird teilweise abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.600,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.06.2005 zu zahlen.

2. Im übrigen werden die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 5/9 und die Beklagte 4/9.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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