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Landesarbeitsgericht Köln, 14 (8) Ta 104/06

Datum:
28.03.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 (8) Ta 104/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0328.14.8TA104.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 2828/05
Schlagworte:
Zwangsgeld wegen Weiterbeschäftigungstitel
Normen:
§ 888 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der zur Weiterbeschäftigung verurteilte Arbeitgeber kann sich jedenfalls dann nicht auf die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung berufen, wenn das Arbeitsverhältnis auf die Schwestergesellschaft des Arbeitgebers übergegangen sein soll, beide Unternehmen aber durch eine gemeinsame und einheitliche Personalleitung gesteuert werden.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Zwangsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 14.02.2006 – 2 Ca 2828/05 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
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