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Landesarbeitsgericht Köln, 14 (8) Sa 1324/05

Datum:
20.02.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 (8) Sa 1324/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0220.14.8SA1324.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 12499/04
Schlagworte:
Kündigung wegen des Verdachts der Beihilfe zum Diebstahl
Normen:
§ 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Für einen Verdacht zur Beihilfe an einem Diebstahl zu Lasten des Arbeitgebers reicht es nicht, wenn der Arbeitgeber lediglich vorträgt, der Arbeitnehmer habe es versäumt, einen fremden Diebstahl zu verhindern, diese Verhinderungsmöglichkeit aber ebenso für den gleichzeitig anwesenden Vorgesetzten des Arbeitnehmers bestanden hätte, und der Arbeitgeber das Verhalten des Vorgesetzten nicht beanstandet.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.09.2005 – 2 Ca 12499/04 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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