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Landesarbeitsgericht Köln, 14 (4) Sa 36/06

Datum:
20.03.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 (4) Sa 36/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0320.14.4SA36.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 4 Ca 2307/05
Schlagworte:
Bestätigung einer Kündigung
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Bestätigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer dessen angeblich ausgesprochene Kündigung, liegt darin in der Regel keine eigene Kündigung des Arbeitgebers.

2. Eine Interpretation einer solchen Bestätigung als Arbeitgeberkündigung ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber in der später erstellten Bescheinigung für die Agentur für Arbeit bescheinigt hat, das Arbeitsverhältnis habe durch Kündigung des Arbeitnehmers geendet.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 26.10.2005 – 4 Ca 2307/05 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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