Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 14 (13) Sa 395/06

Datum:
11.09.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 (13) Sa 395/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0911.14.13SA395.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 305/05
Schlagworte:
Zurückbehaltungsrecht bei Prozessbeschäftigung
Normen:
§§ 615, 273 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Bietet ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Laufe eines Kündigungsschutzverfahrens eine sog. Prozessbeschäftigung an, so kann der Arbeitnehmer hinsichtlich rückständiger Entgeltansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

2. Bei einer zweistufigen tariflichen Verfallfrist wird die Klagefrist durch die rechtzeitige Einreichung bei Gericht (§ 167 ZPO) gewahrt.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 24.01.2006 teilweise abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.372,00 € brutto abzüglich 100,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus jeweils 1.598,00 € seit dem 16.11.2004, seit dem 16.12.2004, seit dem 16.01.2005, seit dem 16.03.2005, seit dem 16.04.2005, seit dem 16.05.2005, seit dem 16.06.2006, seit dem 16.07.2005, seit dem 16.08.2005, seit dem 16.10.2005, seit dem 16.11.2005, seit dem 16.12.2005 und seit dem 16.01.2006 sowie aus 1.498,00 € seit dem 16.09.2005 zu zahlen, abzüglich erhaltener Leistungen der Arbeitsverwaltung in Höhe von 9.180,24 € netto.

2. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 5/6, der Kläger 1/6.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank