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Landesarbeitsgericht Köln, 14 (12) Sa 56/06

Datum:
29.05.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 (12) Sa 56/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0529.14.12SA56.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 13558/04
Schlagworte:
Gegenläufige betriebliche Übung
Normen:
§ 242 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Ist ein Anspruch auf Bezahlung von Pausenzeiten durch betriebliche Übung begründet worden, kann er durch eine gegenläufige betriebliche Übung wieder beseitigt werden (im Anschluss an BAG, Urteil vom 24.11.2004 - 10 AZR 202/04).

2. Ein Widerspruch gegen eine solche, gegenläufige betriebliche Übung ist bei monatlicher Gewährung bzw. Nichtgewährung der Leistungen jedenfalls nicht mehr rechtzeitig, wenn er erst mehr als ein Jahr nach der Änderung erhoben wird.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.10.2005 – 6 Ca 13558/06 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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