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Landesarbeitsgericht Köln, 14 (10) Sa 1394/05

Datum:
20.02.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 (10) Sa 1394/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0220.14.10SA1394.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 10668/04
Schlagworte:
Anrechnung der Freistellung auf den Urlaub
Normen:
§ 307 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Eine Klausel in einem Formulararbeitsvertrag, die festlegt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Fall der Kündigung freistellen darf und dass diese Zeit auf den Resturlaub angerechnet wird, verstößt nicht gegen § 307 BGB.

 
Tenor:

Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.08.2005

– 9 Ca 10668/04 – wird teilweise abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, über den Betrag des erstinstanzlichen Urteils von 232,40 € brutto nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2004 hinaus weitere 464,80 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2004 zu zahlen.

2. Im übrigen wird die Berufung sowie die Anschlussberufung zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger ¾ und die Beklagte ¼.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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