Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 14 Ta 97/06

Datum:
12.05.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 Ta 97/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0512.14TA97.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 387/05
Schlagworte:
Einsatz von Teilen der Abfindung bei der Prozesskostenhilfe
Normen:
§ 115 Abs. 2 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Ein Einsatz eines Teils der Abfindung zur Prozesskostenhilfe kann nicht verlangt werden, soweit die Abfindung zur Schuldentilgung eingesetzt wird.

2. Vom Abfindungsvermögen ist ferner abzuziehen, was als Altersvorsorge gemäß § 115 ZPO i. V. m. § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XI angelegt wird.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 15.012.2005, mit dem der Antragstellerin aufgegeben wurde, aus ihrem Vermögen einen einmaligen Beitrag von 10 % der erhaltenen Abfindung = 600,00 € zu zahlen, wird zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank