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Landesarbeitsgericht Köln, 14 Ta 265/06

Datum:
14.08.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 Ta 265/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2006:0814.14TA265.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 4 BVGa 3/06
Schlagworte:
Streitwert für ein Beschlussverfahren über die Einholung eines Sachverständigengutachtens
Normen:
§ 23 Abs. 3 RVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Ein Beschlussverfahren über die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit.

2. Für die Wertfestsetzung können ausgehend von dem Regelstreitwert gemäß § 23 Abs. 3 RVG in Höhe von 4000 Euro die Bedeutung der damit verbundenen Mitbestimmungsfrage und die voraussichtlichen Kosten eines Sachverständigengutachtens als je nach Einzelfall erhöhende oder reduzierende Umstände in Ansatz gebracht werden.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragsgegnerseite gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 27.05.2006 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
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